AGB
1. Allgemeines
1.1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (VL) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen mit
uns abgeschlossene Rechtsgeschäfte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden
ist.
1.2. Unseren VL widersprechende Bedingungen unseres Vertragspartners finden auf die mit diesem
getätigte Rechtsgeschäfte keine Anwendung; wir widersprechen diesen Bedingungen hiermit
ausdrücklich.
1.3. Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden Rechten keinen Gebrauch, so ist damit
kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft verbunden.
1.4. Sollte eine dieser VL unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen
VL nicht berührt.
2. Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten, Prospekte
und Kataloge, die mit der Ware oder mit unseren Angeboten im Zusammenhang stehen, dienen
lediglich der Beschreibung der Produkte und sind weder als Beschaffenheitsangabe, als
Zusicherung einer Beschaffenheit, als Zusicherung einer Eigenschaft noch als Abgabe einer
Garantie zu verstehen.
2.3. Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
3. Preise
3.1. Unsere Preise verstehen sich ab Lager in €, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
3.2. Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge.
3.3. Bei Geschäften mit Unternehmern gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen
Listenpreise.
3.4. Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir berechtigt, die Preise zu ändern, wenn die für den
vereinbarten Preis maßgeblichen Konditionen sich geändert haben oder der Lieferant berechtigterweise
seine Preise nachträglich nachweislich erhöht hat.
3.5. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht zurück.
4. Lieferung und Gefahrtragung
4.1. Teillieferungen sind zulässig.
4.2. Lieferdaten (Liefertermine und -fristen) sind unverbindlich. Lieferverzug setzt schriftliche
Mahnung des Vertragspartners voraus. Andere Rechte des Vertragspartners als Rücktritt nach
angemessener Fristsetzung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens, sind
ausgeschlossen, es sei denn, dass die Nichteinhaltung der Lieferfrist von uns grob fahrlässig
oder vorsätzlich verschuldet worden ist.
4.3. Die Lieferung wie auch Rücklieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners
und zwar auch bei Benutzung unserer eigenen Transportmittel ab unserem Lager oder Werk.
4.4. Versenden wir die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an einen anderen Ort, so gehen die
Transportrisiken wie auch das Zeitrisiko auch dann zu seinen Lasten, wenn der Transport zum
Bestimmungsort für ihn „frachtfrei“ erfolgt.
4.5. Wir haben das Recht zur Verschiffung oder Versendung der Ware in einer oder mehreren
Teilpartien mit und ohne Umladung.
4.6. Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere Transportversicherung, ist Sache des
Vertragspartners. Wir sind berechtigt, den Transport für Rechnung des Vertragspartners zu versichern.
4.7. Wir wählen Verpackungen, Versandart und Versandweg nach unserem pflichtgemäßen Ermessen
aus. Die Verpackung wird gesondert berechnet.
5. Leistungshindernisse
5.1. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie
sonstigen erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
5.2. Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, bei denen wir weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
gehandelt haben, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist
nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrag
ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass unser Vertragspartner uns gegenüber irgendwelche
Rechte hat. Dauert die Behinderung jedoch länger als 3 Monate, ist unser Vertragspartner nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles
vom Vertrag zurückzutreten.
6. Zahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung.
6.1. Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.2. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto, wenn alle
früheren Rechnungen beglichen sind.
6.3. Andere als Barzahlung gilt erst als erfolgt mit dem Tage, an dem wir Kenntnis davon erhalten,
dass wir über den Betrag tatsächlich verfügen können. Für rechtzeitige Vorlegung von Schecks
haften wir nicht.
6.4. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein, bei Fälligkeit unserer Forderungen entsprechend dem
auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung eine
Kostenpauschale in Höhe von € 5,00 zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer
zu berechnen.
6.5. Bei Verzug sind alle offenstehenden auch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Abzug sofort
zur Zahlung fällig.
6.6. Wir sind berechtigt, gegenüber Unternehmern Verzugszinsen von bis zu 8% über dem sogenannten
Basiszinssatz zu berechnen.
6.7. Sofern der Vertragspartner einen Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt oder
- mit der Annahme der Ware in Verzug gerät oder
- von ihm zahlungshalber gegebene Schecks oder Wechsel nicht eingelöst werden oder
- nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss sonstige Tatsachen bekannt werden,
welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Vertragspartners zweifelhaft
erscheinen lassen,
sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist nach unserer Wahl berechtigt,
- vom Vertrag zurückzutreten oder
- Schadenersatz wegen Nichterfüllung
- sofortige Vorauszahlung des Kaufpreises sowie
- sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen.
Das gleiche gilt, wenn vorstehend genannte Tatsachen hinsichtlich eines Wechsel- oder
Scheckbeteiligten bekannt werden.
6.8 Warenrücksendung
Ist der Grund der Rücksendung ein Lieferantenfehler holen wir die Ware gerne bei Ihnen ab.
Bitte veranlassen Sie die Rückholung telefonisch unter 03437/706750, per Fax unter 03437/
7067520, oder per E-Mail an info@arbeitsschutzengel.de. Wenn Sie die Ware schicken möchten
bitte
nicht unfrei, da unfreie Sendung von unserer Warenannahme zurückgewiesen werden. Portokosten
(normaler Versand per Post oder Paketdienst) erstatten wir. Nach Bearbeitung der
Retoure erhalten Sie eine Gutschrift über den berechneten Warenwert zuzüglich eventuell berechneter
Portokosten.
Liegt kein Lieferantenfehler vor, bitten wir um Zusendung frei Haus oder wir holen auf Wunsch
gegen Berechnung ab. Wir akzeptieren Rücksendungen neuwertiger Ware, wenn unsere Lieferung
nicht länger als maximal 4 Wochen zurückliegt. Danach nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.
Nach Bearbeitung der Retoure erhalten Sie eine Gutschrift über den berechneten
Warenwert abzüglich 15% Handlingskosten, mindestens Euro 5,- Versandkosten werden nicht gutgeschrieben.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleich-gültig aus welchem Rechtsgrunde, vor, auch wenn eine Kaufpreiszahlung für bestimmte bezeichnete Lieferungen erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum
als Sicherung für die Saldoforderung.
7.2. Der Vertragspartner ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu
verfügen. Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist er nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt,
dass
7.2.1. die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht.
7.2.2. der Vertragspartner den schriftlichen Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst mit vollständiger
Zahlung an uns auf seinen Kunden übergeht und
7.2.3. die eingezogenen Beträge verwahrt und sofort an uns ausgekehrt werden.
7.3. Der Vertragspartner tritt bereits hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen
seinen Kunden an uns ab.
7.4. Solange der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt, ist er zum Einzug der uns
im Voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt. Diese Einziehungsbefugnis ist jedoch jederzeit ohne
Angabe von Gründen widerruflich.
7.5. Der Vertragspartner ist auf Verlangen von uns zur Benennung seiner Verkaufsschuldner und zur
Offenlegung der Forderungsabtretungen verpflichtet.
7.6. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit die sofortige Herausgabe unserer Waren zu verlangen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, als
unser Eigentum zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung zu enthalten. Wir sind berechtigt, die Ware
freihändig ohne vorherige Androhung durch Verkauf oder Versteigerung zu verwerten. Wir sind des Weiteren
berechtigt, die Ware zur eigenen Verfügung zurückzunehmen gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages
abzüglich 30 % pauschalisierten Schadenersatz.
Dem Vertragspartner und uns bleibt es vorbehalten, einen geringeren oder größeren Schaden nachzuweisen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns
gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertragspartner Auskunft über Verbleib der gelieferten Ware zu verlangen,
zum Zwecke der Kontrolle dieser Angaben jederzeit die Betriebsräume des Vertragspartners zu
besichtigen und die Geschäftsbücher des Vertragspartners einzusehen.
7.7. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als
20 %, so sind wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe der Sicherheiten nach unserer
Wahl verpflichtet.
7.8. Erfolgt ein Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt, so sind wir zum Rücktritt von diesem Kaufvertrag
berechtigt, wenn gegen den Vertragspartner ein Antrag auf Einleitung des Insolvenzantragsverfahrens
gestellt wird.
8. Produkthaftung
8.1. Unsere Produkte sind überwiegend Naturprodukte oder deren Verarbeitungen. Soweit unsere Produkte
nur für den beruflichen Gebrauch (gewerblich oder industriell) oder den Freizeitbereich bestimmt sind, dürfen
sie auch nur dort zum Einsatz kommen. Für einen anderweitigen Einsatz sind sie nicht geeignet, und
wir übernehmen insoweit auch keine Haftung.
8.2. Unsere Vertragspartner erhalten bei Anfrage sämtliche uns vorliegenden Informationen über die von uns
vertretene Ware, insbesondere im Hinblick auf uns bekannte spezifische Gefahren der Produkte. Wenn der
Vertragspartner die von uns erworbenen Produkte im Einzelhandel vertreiben will, muss er sich vorab bei
uns informieren, ob dem Einzelhandel hinsichtlich der uneingeschränkten Verwendbarkeit der Produkte
durch Endverbraucher-Informationen vorliegen. Gegebenenfalls werden wir den Abnehmer umfassend
über die Eignung der Produkte informieren.
9. Gewährleistung
9.1. Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen. Rügen wegen offensichtlicher
Mängel müssen unverzüglich bei uns schriftlich geltend gemacht werden. Andere nicht offensichtliche
Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung uns schriftlich bekanntzugeben. Bei verspäteter
Rüge erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
9.2. Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht
rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
9.3. Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise verändert worden, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
9.4. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen bezüglich Sortiments,
Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Ware begründen keinen Anspruch auf
Gewährleistung.
9.5. Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung
einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) binnen angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb
angemessener Frist fehl oder ist uns die Nacherfüllung nicht zuzumuten, so ist der Vertragspartner zur
Minderung oder zum Rück tritt von dem Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf
Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, unsererseits liegen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vor.
Bei berechtigter Mängelrüge ist der Vertragspartner nicht befugt, die gerügte Ware an uns zurückzusenden.
Wir holen diese innerhalb angemessener Frist nach erfolgter Rüge auf unsere Gefahr und Kosten ab.
Rückgriffsansprüche unseres Vertragspartners (§478 BGB) sind ausgeschlossen, wenn unser
Vertragspartner nicht oder nicht rechtzeitig seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge gemäß §377 HGB
nachgekommen ist. Wir leisten Ersatz für die notwendigen und nachgewiesenen Kosten der
Nacherfüllung, welche unserem Vertrags Partner aufgrund eigener Inanspruchnahme durch seinen Kunden
entstanden sind.
Unsere Gewährleistungspflichten ruhen, solange unser Vertragspartner fällige Rechnungen nicht bezahlt.
9.6. War die Mängelrüge ungerechtfertigt und sandte der Vertragspartner die Ware gleichwohl an uns zurück,
sind wir berechtigt, entweder die Annahme der Ware zu verweigern oder nach Annahme für die Überprüfung
und Bearbeitung der Warenrücksendung eine Gebühr bis zu 10 % des Nettowarenwertes, mindestens
aber € 25,00, sowie alle weiteren mit der Rücksendung im Zusammenhang stehenden Kosten und
Auslagen dem Vertragspartner zu berechnen.
10. Verjährung
10.1 Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Unternehmers im Hinblick auf Mängel der Ware, einschließlich
etwaiger Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Aufwendungsersatz, verjähren im kaufmännischen
Verkehr in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Ware bei dem vereinbarten Bestimmungsort.
10.2. Diese Bestimmung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
11. Datenspeicherung
Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine Daten – soweit dies geschäftsnotwendig
und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist – EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware, für die Verpflichtungen des
Vertragspartners unser Sitz.
12.2. Gerichtsstand für beide Teile, auch für Wechsel- und Scheckklagen ist, sofern der Vertragspartner
Unternehmer, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich-rechtliches Stiftungsvermögen ist,
Grimma, sofern sich der Rechtsstreit auf ein Rechtsverhältnis nach diesen Verkaufs- und
Lieferbedingungen bezieht.
13. Anzuwendendes Recht
13.1. UN-Kaufrecht findet bei unseren Verträgen keine Anwendung.
13.2. Auf die mit unserem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das sonst geltende
Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
14. Inkrafttreten
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ab Bekanntgabe und ersetzen alle bis dahin gültigen VL.
15. Copyright
Eine Weiterverwendung des Kataloges oder von Teilen davon (Abbildungen) zu eigenen Zwecken
(Werbung) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Firma Engelhardt Arbeitsschutz & Dienstbekleidung
zulässig.
Stand Februar 2007 · Engelhardt Arbeitschutz & Dienstbekleidung GmbH